Welche Lizenzen gibt es, welche brauche ich?

SBF Binnen
  • Wo: Binnenreviere
  • Wer: Einsteiger*innen, Leute , die auf Binnenrevieren segeln möchten, es werden Grundlagen des Segelns vermittelt
  • Aufgeteilt in SBF Binnen unter Segeln und SBF Binnen unter Motor
  • vorgeschrieben zum Führen von Sportbooten <20m mit mehr als 11,03 kW (15 PS) bzw. 7,5 kW (10,20 PS) bei Elektromotoren, Regional auch für Segelboote
  • Wo: Binnenreviere
  • Wer: Einsteiger*innen, Leute , die auf Binnenrevieren segeln möchten, es werden Grundlagen des Segelns vermittelt
  • Aufgeteilt in SBF Binnen unter Segeln und SBF Binnen unter Motor
  • vorgeschrieben zum Führen von Sportbooten <20m mit mehr als 11,03 kW (15 PS) bzw. 7,5 kW (10,20 PS) bei Elektromotoren, Regional auch für Segelboote
SBF See
  • Wo: Seeschiffahrtsstraßen, 3sm – Zone
  • Wer: Alle, die auf Salzwasser unterwegs sein wollen.
    Grundlage für alle höheren Scheine
  • vorgeschrieben zum Führen von Sportbooten mit mehr als 11,03 kW (15 PS) bzw. 7,5 kW (10,20 PS) bei Elektromotoren
  • keine Begrenzung der Länge und Motorisierung des Bootes
  • Wo: Seeschiffahrtsstraßen, 3sm – Zone
  • Wer: Alle, die auf Salzwasser unterwegs sein wollen.
    Grundlage für alle höheren Scheine
  • vorgeschrieben zum Führen von Sportbooten mit mehr als 11,03 kW (15 PS) bzw. 7,5 kW (10,20 PS) bei Elektromotoren
  • keine Begrenzung der Länge und Motorisierung des Bootes
SKS
  • Wo: Küstennahe Gewässer, 12sm – Zone inkl. gesamte Ostsee, Nordsee und Mittelmeer auch gewerblich
  • Wer: Alle, die sicherer unterwegs sein wollen und sich mehr mit der Materie beschäftigen wollen
  • empfohlen zum privaten Führen von Yachten mit Motor und unter Segel
  • manche Charterfirmen verlangen SKS,
  • vorgeschrieben für alle die gewerblich unter deutscher Flagge auf Ostsee, Nordsee und Mittelmeer und international innerhalb der 12sm-Zone fahren wollen 
  • Wo: Küstennahe Gewässer, 12sm – Zone inkl. gesamte Ostsee, Nordsee und Mittelmeer auch gewerblich
  • Wer: Alle, die sicherer unterwegs sein wollen und sich mehr mit der Materie beschäftigen wollen
  • empfohlen zum privaten Führen von Yachten mit Motor und unter Segel
  • manche Charterfirmen verlangen SKS,
  • vorgeschrieben für alle die gewerblich unter deutscher Flagge auf Ostsee, Nordsee und Mittelmeer und international innerhalb der 12sm-Zone fahren wollen 
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SSS
  • Wo: Weltweite Seegewässer bis 30 Seemeilen Abstand von der Festlandküste und auf der Nordsee, Ostsee, dem Mittelmeer, dem Bristolkanal, der Irischen und Schottischen See und dem Schwarzen Meer
  • Wer: empfohlen zum privaten Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in diesen Gebieten 
  • vorgeschrieben für  gewerbsmäßig genutzte Sportboote unter deutscher Flagge in diesen Gebieten
  • Wo: Weltweite Seegewässer bis 30 Seemeilen Abstand von der Festlandküste und auf der Nordsee, Ostsee, dem Mittelmeer, dem Bristolkanal, der Irischen und Schottischen See und dem Schwarzen Meer
  • Wer: empfohlen zum privaten Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in diesen Gebieten 
  • vorgeschrieben für  gewerbsmäßig genutzte Sportboote unter deutscher Flagge in diesen Gebieten

 

SHS
  • Wo: weltweit
  • Wer: empfohlen zum privaten Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in diesen Gebieten
  • vorgeschrieben für dort gewerbsmäßig genutzte Sportboote unter deutscher Flagge
 
  • Wo: weltweit
  • Wer: empfohlen zum privaten Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in diesen Gebieten
  • vorgeschrieben für dort gewerbsmäßig genutzte Sportboote unter deutscher Flagg
SRC
  • Wo: weltweites Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für Ultrakurzwelle (Reichweite bis ca. 35 Seemeilen) auf Sportbooten
  • Wer: vorgeschrieben für Führer von Sportfahrzeugen mit entsprechender funktechnischer Ausrüstung (ab 12m obligatorisch)
  • Das SRC ist unbefristet gültig und international anerkannt.
  • Wo: weltweites Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für Ultrakurzwelle (Reichweite bis ca. 35 Seemeilen) auf Sportbooten
  • Wer: vorgeschrieben für Führer von Sportfahrzeugen mit entsprechender funktechnischer Ausrüstung (ab 12m obligatorisch)
  • Das SRC ist unbefristet gültig und international anerkannt.
UBI
  • Wo: Binnenschifffahrtsstraßen, verpflichtend in bestimmten speziellen Wasserstraßen (Innenstadt von Berlin z.B.)
  • Wer: ist eine UKW-Sprechfunkanlage für den Binnenschifffahrtsfunk an Bord, muss der Fahrzeugführer oder ein Mitglied der Besatzung zum Bedienen der Schiffsfunkstelle im Besitz des UBI sein.
  • Das UBI ist unbefristet gültig und international anerkannt.
  • Wo: Binnenschifffahrtsstraßen, verpflichtend in bestimmten speziellen Wasserstraßen (Innenstadt von Berlin z.B.)
  • Wer: ist eine UKW-Sprechfunkanlage für den Binnenschifffahrtsfunk an Bord, muss der Fahrzeugführer oder ein Mitglied der Besatzung zum Bedienen der Schiffsfunkstelle im Besitz des UBI sein.
  • Das UBI ist unbefristet gültig und international anerkannt.
LRC
  • Wo: uneingeschränkte Ausübung des Seefunkdienstes im GMDSS für Ultrakurzwelle, Grenzwelle, Kurzwelle und Seefunk über Satelliten (Inmarsat) auf Sportbooten
  • Wer: vorgeschrieben für Führer von Sportfahrzeugen mit entsprechender funktechnischer Ausrüstung.
  • Das LRC ist unbefristet gültig und international anerkannt.
  • LRC beinhaltet das SRC

 

  • Wo: uneingeschränkte Ausübung des Seefunkdienstes im GMDSS für Ultrakurzwelle, Grenzwelle, Kurzwelle und Seefunk über Satelliten (Inmarsat) auf Sportbooten
  • Wer: vorgeschrieben für Führer von Sportfahrzeugen mit entsprechender funktechnischer Ausrüstung.
  • Das LRC ist unbefristet gültig und international anerkannt.
  • LRC beinhaltet das SRC

 

FKN – Fachkundenachweis

sogenannter „Pyro-Schein“

berechtigt zum Erwerb und Transport von erlaubnispflichtigen pyrotechnischen Seenotsignalmitteln der Unterklasse P2 (Signalraketen, Fallschirmsignalraketen, bestimmte Rauchsignale)

Nach Anpassungen der Gesetze nicht verpflichtend für Führer von Charteryachten

 

  • sogenannter „Pyro-Schein“
  • berechtigt zum Erwerb und Transport von erlaubnispflichtigen pyrotechnischen Seenotsignalmitteln der Unterklasse P2 (Signalraketen, Fallschirmsignalraketen, bestimmte Rauchsignale)
  • Nach Anpassungen der Gesetze nicht verpflichtend für Führer von Charteryachten